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Zunächst ermittelt der Betrieb, in welchen Bereichen zukünftig Fachkräfte gebraucht werden. Es wird je ein Verantwortlicher für die Ausbildung in den kaufmännischen bzw. gewerblich-technischen Berufen ernannt und das Ausbildungskonzept wird mit dem verantwortlichen Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer abgestimmt. Wichtige rechtliche Grundlagen für die Ausbildung sind das · Berufsbildungsgesetz · Jugendarbeitsschutzgesetz · die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf. Im einzelnen ist der Betrieb grundsätzlich zur Ausbildung geeignet, wenn:
- alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes vermittelt werden können. Falls dies nicht vollends möglich ist, wird die Kammer nach geeigneten Partnern suchen, um diese Lücke in sogenannten Ausbildungsverbünden zu schließen.
- die persönliche Eignung zur Einstellung von Auszubildenden vorliegt. Diese Eignung fehlt, wenn ein Beschäftigungsverbot gegenüber Jugendlichen und Kindern besteht.
- der für die Ausbildung Verantwortliche fachlich geeignet ist, d.h., dass er alle Kenntnisse und Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf besitzt. Darüber hinaus muss er "berufs- und arbeitspädagogisch" geeignet sein. Diese Eignung wird durch eine besondere Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder entsprechende Abschlüsse, z. B. Meisterprüfungen, nachgewiesen. Neuerdings kann die IHK unter gewissen Umständen von dieser Prüfung befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist und die Ausbilderprüfung das einzige Hindernis für die Ausbildung in einem Betrieb darstellt. Die Möglichkeit der Befreiung von der Ausbilderprüfung kann jedoch nur in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Ausbildungsberater der IHK geklärt werden.
- Die IHK berät und betreut den Ausbildungsbetrieb sowie die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit, führt die erforderlichen Prüfungen durch und vermittelt die notwendigen Kontakte zu Kooperationspartnern, Schulen und Arbeitsämtern. Die Ausbildungsverträge werden bei der IHK in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen; die Vertragsformulare sind dort erhältlich. (Der Vertrag kann aus dem Internet geladen werden ) - Bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis ist vor dem Gang zum Arbeitsgericht der Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer einzuschalten, der aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt ist.
Ihre Ansprechpartner in der IHK:
Gewerblich-technische Ausbildungsberufe: Armin Gerbeth Telefon: 0661 284-32 E-Mail: gerbeth@fulda.ihk.de
Kaufmännische Ausbildungsberufe: Reinhold Quell Telefon: 0661 284-27 E-Mail: quell@fulda.ihk.de
Letzte Änderung: 11.07.2008
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