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Checkliste für Ausbildungsbetriebe |
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oder solche, die es werden möchten |
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- Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere:
-Berusbildungsgesetz -Jugendarbeitsschutzgesetz -Ausbildungsordnung
- Ist ein persönlich, fachlich und berufs- und arbeitspädagogisch geeigneter Ausbilder vorhanden?
- Ist die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung sowie personeller Besetzung geeignet?
- Können alle Fertigkeiten und Kenntnisse der Ausbildungsordnung vermittelt werden?
- Liegt der Berufsausbildungsvertrag vor?
- Liegt der IHK die "Ausbilderkarte" des vorgesehenen Ausbilders vor?
- Wurde ein sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan aufgestellt?
- Sind Vordrucke für Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) vorhanden?
- Wurden nachstehende Unterlagen vom Auszubildenden vorgelegt?
- Ärtzliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - Lohnsteuerkarte - Versicherungsnachweisheft - Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Wurde der Auszubildende bei der zuständigen Berufsschule angemeldet?
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Fragen zur Verfügung:
Gewerblich-technische Ausbildungsberufe: Armin Gerbeth Telefon: 0661 284-32 E-Mail: gerbeth@fulda.ihk.de
Kaufmännische Ausbildungsberufe: Reinhold Quell Telefon: 0661 284-27 E-Mail: quell@fulda.ihk.de
Letzte Änderung: 11.07.2008
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