Checkliste für Ausbildungsbetriebe Seite drucken  
  oder solche, die es werden möchten  
 

 

  • Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere:
    -Berusbildungsgesetz
    -Jugendarbeitsschutzgesetz
    -Ausbildungsordnung

  • Ist ein persönlich, fachlich und berufs- und arbeitspädagogisch geeigneter Ausbilder vorhanden?

  • Ist die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung sowie personeller Besetzung geeignet?

  • Können alle Fertigkeiten und Kenntnisse der Ausbildungsordnung vermittelt werden?

  • Liegt der Berufsausbildungsvertrag vor?

  • Liegt der IHK die "Ausbilderkarte" des vorgesehenen Ausbilders vor?

  • Wurde ein sachlich und zeitlich gegliederter Ausbildungsplan aufgestellt?

  • Sind Vordrucke für Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) vorhanden?

  • Wurden nachstehende Unterlagen vom Auszubildenden vorgelegt?
    - Ärtzliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
    - Lohnsteuerkarte
    - Versicherungsnachweisheft
    - Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

  • Wurde der Auszubildende bei der zuständigen Berufsschule angemeldet?


Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Fragen zur Verfügung:

Gewerblich-technische Ausbildungsberufe:
Armin Gerbeth
Telefon: 0661 284-32
E-Mail: gerbeth@fulda.ihk.de

Kaufmännische Ausbildungsberufe:
Reinhold Quell
Telefon: 0661 284-27
E-Mail: quell@fulda.ihk.de



Letzte Änderung: 11.07.2008

 


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