Hinweise zur Führung von Berichtsheften Seite drucken  
  Das Führen eines Berichtsheftes ist eine verbindliche Voraussetzung um zur IHK-Abschlussprüfung zugelassen zu werden  
 


Der Berufsbildungsausschuss (BBA) der IHK Fulda hat die Art und Weise für das Führen von Berichtsheften im Verantwortungsbereich der IHK Fulda verbindlich festgeschrieben. Daher ist die Führung des Berichtsheftes entsprechend der nachfolgend aufgeführten Vorgaben des Berufsbildungsausschusses für Auszubildende und Umschüler/-innen eine verbindliche Voraussetzung hinsichtlich der Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Auszubildende, Umschüler/-innen und Ausbildende bzw. Ausbilder/-innen sind gleichermaßen gefordert, auf die Einhaltung dieser Vorgaben zur Führung des Berichtsheftes zu achten.

  1. Die Berichtshefte werden dem Ausbildungsbetrieb von der IHK kostenlos zur Verfügung gestellt.
  2. Der Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bzw. dem/der Umschüler/-in das Führen des Berichtsheftes während der Ausbildungszeit (siehe Ausbildungsordnung) ermöglichen.
  3. Der Ausbildende hat die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes zu überwachen und regelmäßig abzuzeichnen.
  4. Wird das Berichtsheft unter Nutzung eines PCs mit entsprechender Software (z.B. WORD) geführt, muss sich die Gestaltung der Berichte an dem Layout der HK-Berichtshefte orientieren.
  5. Das Führen des Berichtsheftes ist eine Pflicht des/der Auszubildenden. Umschüler/innen ist es frei gestellt, ob sie ein Berichtsheft führen oder nicht. Wiederholt auftretende Mängel, unvollständige Berichte oder eine Missachtung dieser Pflicht durch die/den Auzubildende/n bzw. den/die Umschüler/-in berechtigen den Ausbildenden zur Abmahnung oder Kündigung.
  6. Das Berichtsheft ist mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung der IHK vorzulegen und wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens auf seine Schlüssigkeit und Vollständigkeit geprüft. Fehlende Berichte oder erkannte Mängel sind in der von der IHK gesetzten Frist nachzureichen bzw. zu beheben. Das Berichtsheft muss bis zum letzten Tag der Ausbildung geführt werden. Die Abgabe des Berichtsheftes bei der Beantragung der Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung entbindet die/den Auzubildende/n bzw. den/die Umschüler/-in nicht von dieser Pflicht.

Grundsätzlich hat der Berufsbildungsauschuss der IHK Fulda für das Führen der Berichtshefte folgenden Rahmen verbindlich festgeschrieben:

Kaufmännische Ausbildungsberufe und IT-Berufe
Das Berichtsheft ist in Form monatlicher Berichte zu führen. Die Themen für die Berichte werden von dem/der Ausbilder/-in vorgegeben und sind auf den Ausbildungszeitplan (sachliche- und zeitliche Gliederung) abzustimmen. Der/Die Ausbilder/in hat die Berichte monatlich zu sichten und abzuzeichnen.

Gewerbliche Berufe
Das Berichtsheft ist mit täglichen Eintragungen zu führen. Darüber hinaus hat der Auszubildende monatlich mindestens einen Bericht zu verfassen, dessen Thema oder Zeichnung auf den Ausbildungszeitplan (sachliche- und zeitliche Gliederung) abgestimmt sein muss. Der/Die Ausbilder/-in hat die Tagesberichte wöchentlich zu sichten und abzuzeichnen. Monatsberichte müssen monatlich unterschrieben werden.

Die Richtlinien zum Führen der Berichtshefte regelt der BBA der jeweils betreuenden IHK. Insofern gelten die in den Punkten 1 – 7 gemachten Vorgaben auch für Auszubildende, die nicht eine Berufsschule im Landkreis Fulda besuchen oder von der IHK Fulda an eine andere IHK zur Prüfung überstellt werden.

IHK Fulda, November 2002