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  Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung  
 


Am 1. April 2005 trat das novellierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Es räumt den an der Berufsbildung beteiligten Partnern größere Freiräume bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte und bei der Gestaltung der Berufsausbildung ein. Die aktualisierte Auflage von „Ausbildung und Beruf" erläutert die gesetzlichen Bestimmungen und ihre Anwendung in der Praxis und liefert eine Fülle von nützlichen Informationen.

Diese Broschüre gibt einen Einblick in die Rechte und Pflichten während der Berufausbildung und fördert das vertrauensvolle Zusammenwirken zwischen den Auszubildenden und ihren jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbildern. Daneben enthält die Broschüre Hinweise, an wen sich Auszubildende zur Beratung oder zur Klärung von Problemen in ihrer Berufsausbildung wenden können. „Ausbildung und Beruf" weist auch in die Zukunft. Um den Anforderungen einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden, bedeutet eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht, dass damit das Lernen ein Ende hat. Daher heben wir auch die berufsbezogene Weiterbildung und die Möglichkeiten eines beruflichen Aufstiegs hervor.

Dieses Heft wendet sich insbesondere an junge Menschen, die sich in der Berufsausbildung befinden oder als Schüler in den Abgangsklassen allgemein bildender Schulen demnächst eine Berufsausbildung beginnen wollen. Darüber hinaus unterstützt „Ausbildung und Beruf" die Arbeit der Ausbilder und der Ausbildungsberater und gibt Hilfestellung für Eltern und Lehrer.

Eine gute Ausbildung verbindet Herausforderungen und Bestätigungen von Auszubildenden und Ausbildern gleichermaßen. Dazu wünsche ich allen einen guten Start in das neue Ausbildungsjahr 2007/2008.

Dr. Annette Schavan, MdB Bundesministerin für Bildung und Forschung


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Letzte Änderung: 8. August 2008


 


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