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Was ist der Ausbildungsbonus? Er ist ein Zuschuss an Unternehmen, die Altbewerbern (Jugendliche, die bereits seit einem Jahr oder länger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind) einen zu-sätzlichen Ausbildungsplatz bieten.
Was ist ein zusätzlicher Ausbildungsplatz? Dies bedeutet: Der Betrieb bildet durch den Abschluss eines Ausbildungsvertrags mit einem Altbewerber mehr Jugendliche aus als im Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Muss die Zusätzlichkeit nachgewiesen werden? Ja. Die Betriebe müssen im Rahmen einer Selbstauskunft erklären, wie viele Ausbildungsverträge sie jeweils in den vergangenen drei Jahren bei welchen zuständigen Stellen (IHK, HWK oder anderen Kammern) eingetragen hatten. Die Kammern bescheinigen dann die Richtigkeit der Angaben. Das Formular für die Selbstauskunft erhalten die Betriebe von der Arbeitsagentur.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus? Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr; besteht keine tarifliche Regelung, gilt die ortsübliche Vergütung. Demnach beträgt der Ausbildungsbonus 4.000 Euro (bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung bis zu 500 Euro), 5.000 Euro (500-750 Euro) oder 6.000 Euro (mehr als 750 Euro). Für behinderte Auszubildende erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Aus Sicht des DIHK muss der Bonus als Betriebseinnahme versteuert werden.
Wie wird der Bonus ausgezahlt? 50 Prozent werden nach Ablauf der Probezeit, 50 Prozent nach Anmeldung zur Abschlussprüfung gezahlt.
Wird die Einstellung jedes Altbewerbers gefördert? Nein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nur bei Altbewerbern mit maximal Hauptschulabschluss oder bei Altbewerbern, die nach Einschätzung der Arbeitsagentur lernbeeinträchtigt (z.B. Vorliegen erheblicher Bildungsdefizite beim Bewerber) oder sozial benachteiligt (z.B. bei Drogenabhängigkeit) sind. Die Arbeitsagentur kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung die Bonuszahlung auch für Altbewerber gewähren, die (1) unabhängig vom Schulabschluss seit zwei Jahren oder länger auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind oder (2) die einen Realschulabschluss haben. Zudem ist eine Förderung möglich, wenn Jugendliche aufgrund von Insolvenz oder Schließung ihres ausbildenden Betriebs erneut auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind und ihre Vermittlung in ein fortführendes Ausbildungsverhältnis aus persönlichen Um-ständen erschwert ist.
Kann ein Betrieb den Bonus auch für die Einstellung eines Jugendlichen erhalten, der im gleichen Betrieb eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolviert hat? Ja. Die EQ-Zuschüsse und der pauschalierte Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag werden jedoch auf die Bonuszahlung angerechnet.
Ab wann ist eine Förderung möglich? Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 1. Juli 2008 und spätestens am 31. Dezember 2010 begonnen wurden. Wichtig ist: Der Ausbildungsbonus muss vor dem Beginn desAusbildungsverhältnisses beantragt werden!
Wo kann der Bonus beantragt werden? Der Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur übernimmt die Beratung, die Auszahlung und sendet den interessierten Betrieben die erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Förderantrag, Selbstauskunft zu den registrierten Ausbildungsverträgen etc.) zu. Die Hotline des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur ist unter der Tel.-Nr.: 01801 664466 erreichbar.
Weitere Förderdetails unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26984/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/Weisungen/Dokument/E-Mail-Info-2008-07-07.html
eingestellt am 03.09.2008
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