Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften Seite drucken  
   
 


Die Hessische Landesregierung bietet ab sofort befristet bis auf weiteres als Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften für infolge der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen – im Einzelfall auch größere Unternehmen – zu verbesserten Konditionen an. Es beinhaltet im Rahmen der bestehenden Bürgschaftsrichtlinien erhöhte Bürgschaftsquoten von (bis zu) 80% der Kreditsumme. Das Eigenobligo des Kreditinstitutes muss daher - auch beihilferechtlich begründet -grundsätzlich mindestens 20% betragen. Ergänzend wird das Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei Landesbürgschaften verschlankt und beschleunigt. Bürgschaftsanträge im Rahmen des Sonderprogramms werden bevorzugt bearbeitet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere Automobilzulieferer, die neben der allgemeinen Bürgschaftsantragsberechtigung gemäß den Bürgschaftsrichtlinien grundsätzlich folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Betriebsmittellinien müssen ausgeschöpft sein

  • Ein nennenswerter Eigenbeitrag der Gesellschafter muss geleistet sein oderwerden (z.B. Gesellschafterdarlehen)

  • i.d.R. signifikanter, nicht saisonaler, Auftrags- oder Umsatzeinbruch in Höhevon mindestens 25%

  • Vorrangige Nutzung des Kurzarbeiterinstrumentes zur Sicherung derBeschäftigungsverhältnisse, d.h. i.d.R. kein Arbeitsplatzabbau

  • Nachhaltig tragfähiges Geschäftsmodell

  • Kapitaldienstfähigkeit

  • i.d.R. (noch) intakte Eigenkapitalsituation (kein verlustbedingter Verzehr des Eigenkapitals zu mehr als 50% und davon mehr als 25% während der letzten 12 Monate); d.h. (noch) kein UiS-Status für Unternehmen inSchwierigkeiten (UiS) gemäß EU-Definition gelten zusätzliche Auflagen und Bestimmungen der Europäischen Beihilfenkontrolle

  • Ein Kreditinstitut ist zur Stellung eines Bürgschaftsantrages und der Übernahme eines Eigenobligoanteils bereit Durch das Unternehmen über das finanzierende Kreditinstitut einzureichende Unterlagen: Antrag, Unternehmensrating, Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, Unternehmensplanung, Liquiditätsplanung Anlaufstellen sind die Investitionsbank Hessen (IB H) und die Bürgschaftsbank Hessen (BB H), die auch erste Auskünfte erteilen. Anfragen für die Übernahme von Bürgschaftsbeträgen bis zu 1 Mio. EUR sind vorrangig an die BB H zu richten. Anträge müssen über die Hausbanken eingereicht werden.


    http://www.bb-h.de/fileadmin/dokumente/Sonderprogramm-Betriebsmittelbuergschaften.pdf