Informationen zu Kurzarbeit und Qualifizierung - ein Überblick Seite drucken  
   
 


Verlängerte Bezugsdauer

Schon im November hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf maximal 18 Monate beschlossen. Während der Krise können Arbeitgeber durch das Kurzarbeitergeld leichter an ihren Beschäftigten festhalten, und zwar unabhängig davon, wie groß ihr Unternehmen ist oder wie viele Beschäftigte sie haben. Muss die Produktion vorübergehend erheblich heruntergefahren werden, können Arbeitgeber und Beschäftigte eine Vereinbarung über die Verringerung der Arbeitszeit mit entsprechender Entgeltreduzierung treffen. Die Beschäftigten erhalten dann 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts als Kurzarbeitergeld bzw. 67 Prozent, wenn ein Kind mit im Haushalt lebt. Dieser Betrag wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und an Feiertagen durch den Arbeitgeber besteht weiter. Die Beschäftigten und ihre Familien bleiben sozial abgesichert. Wenn die Konjunktur wieder anzieht und die Nachfrage nach Arbeitskräften steigt, können die Unternehmen ohne Zeitverlust auf ihre gut ausgebildeten Beschäftigten zurückgreifen.

Entlastungen der Arbeitgeber durch das Konjunkturpaket II

Mit dem Zweiten Konjunkturpaket sind weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen worden. Damit wird die Attraktivität des Kurzarbeitergeldes erhöht. Der Arbeitgeber wird um die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entlastet. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber diesen Betrag. Darüber hinaus wird künftig der Nachweis eines mehr als 10-prozentigen Entgeltausfalls je Arbeitnehmer genügen, um Kurzarbeit zu beantragen – es muss also nicht mehr nachgewiesen werden, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten von dieser Lohnkürzung betroffen ist, wie es derzeit Voraussetzung für den Anspruch ist. Zudem werden die Antragsstellung und das Verfahren vereinfacht. Insbesondere wurde der Vordruck zur Anzeige des Arbeitsausfalls kürzer gefasst. 
Diese Verbesserungen sollen rückwirkend zum 1. Februar 2009 in Kraft treten und bis Ende 2010 gelten.

Qualifizierung während Kurzarbeit

Die Phase der Kurzarbeit kann für Qualifizierung und Fortbildung genutzt werden. Nach der Devise "Qualifizieren statt Entlassen" fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit daher Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit. Auf Antrag werden den Arbeitgebern für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit
die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Weiterbildungskosten werden von der Bundesagentur für Arbeit und dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Arbeitgeber, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, können bei verbesserter Auftragslage über eine höher qualifizierte Belegschaft verfügen und somit gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Auch für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll in der Krise gelten: "Qualifizieren statt Entlassen". Deshalb können Unternehmen und Beschäftigte durch das Programm zur Förderung der "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" („WeGebAU“) der Bundesagentur für Arbeit bei der Weiterbildung finanziell unterstützt werden. Ziel dabei ist, durch Qualifizierung die beruflichen Kompetenzen der Teilnehmer zu erhöhen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und auf diese Weise Entlassungen zu verhindern. Im Rahmen von "WeGebAU" können die Kosten, die für Ungelernte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Weiterbildung oder zum Nachholen eines Berufsabschlusses anfallen, voll übernommen werden. Auch kann der Arbeitgeber bei der Weiterbildung Geringqualifizierter Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Informationen über die Förderbedingungen sind bei den Arbeitgeberservices der zuständigen Agentur für Arbeit (Telefon-Nr. 01801 - 66 44 66) erhältlich.

Diese Fördermöglichkeiten gelten im übrigen auch, wenn Kurzarbeit im Betrieb nicht notwendig ist.

Das bisher auf Zielgruppen ausgelegte „WeGebAU“-Programm wird zudem weiter geöffnet. Es soll künftig auch die Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassen, deren Berufsabschluss und letzte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. In diesen Fällen werden die Qualifizierungskosten übernommen. Das Alter der Be-schäftigten spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Größe des Betriebes.

Wichtige Adressen
Auf der Homepage www.einsatz-fuer-arbeit.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) sowie der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Themen Kurzarbeit und Qualifizierung. Darüber hinaus hat das BAMS ein Infotelefon eingerichtet. Unter der Nummer 01805 - 6767-12 können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer informieren.

In der Agentur für Arbeit Fulda informieren Erich Häuser (Telefon 0661 17393 und Alexander Schmitt (Telefon 0661 17230 rund um das Thema. Weiterhin gibt es eine kostenpflichtige Arbeitgeberhotline: 01801 664466. (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.)

eingestellt am 18.02.2009