Muss das Land mehr helfen? Seite drucken  
  Thema des Monats der hessischen IHKs  
 


Die Wirtschaftskrise ist ein Nährboden für immer mehr Forderungen nach Staatseingriffen. Das Konjunkturpaket II des Bundes befindet Dabei betrug das Loch in der hessischen Staatskasse bereits im vergangenen Jahr rund 900 Mio. Euro. Für dieses Jahr rechnet die Landesregierung mit einem Anstieg der Neuverschuldung auf 2,5 Mrd. Euro – so viel wie noch nie!

Deshalb muss klar sein: Eine Ausweitung des hessischen Konjunkturprogramms sollte es nicht geben. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Die hessischen IHKs fordern die Verankerung einer Schuldenbremse in der hessischen Verfassung. Die Nettokreditaufnahme muss im Interesse der nachfolgenden Generationen begrenzt werden. Aufstockung des Bürgschaftsrahmens hilft dem Mittelstand Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise brechen vielen Unternehmen Aufträge weg.

Auch mittelständische Unternehmen
mit konkurrenzfähigen Produkten sind betroffen. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer – ohne diese Krise hätten sie keinerlei Probleme, ihre Produkte abzusetzen. Die schlechte Konjunktur erschwert indes auch die Finanzierung gesunder Unternehmen. Wie die jüngste IHK-Konjunkturumfrage bei hessischen Unternehmen zeigt, ist zwar weiterhin keine Kreditklemme festzustellen. Jedoch fordern die Banken zunehmend höhere Risikoprämien bzw. mehr Sicherheiten.

Mittlerweile melden 23 Prozent der befragten Unternehmen eine Verschlechterung ihrer Kreditkonditionen. Die Landesregierung setzt auf eine verstärkte Übernahme von Bürgschaften für grundsätzlich gesunde, insbesondere mittelständische Unternehmen. Dies stellt ein sinnvolles, zeitlich befristetes Instrument zur Überbrückung dar. Die hessischen IHKs bieten dazu umfangreiche Beratungsdienstleistungen an. Aufgrund der hohen Zahl von Anträgen will die Landesregierung den Bürgschaftsrahmen erhöhen.

Unter folgenden Bedingungen ist diese Absicht zu befürworten: Zum einen muss die Tragfähigkeit des Unternehmenskonzepts genau geprüft werden. Dadurch wird das Kreditausfallrisiko und somit die Summe, für die das Land einzustehen hat, minimiert. Zum anderen sollte die staatliche Hilfe nicht über Bürgschaften hinausgehen. Das Land Hessen darf keine Beteiligungen an Unternehmen erwerben. Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer – nicht zuletzt die Probleme der Landesbanken haben dies gezeigt.


Weiterbildung bei Kurzarbeit muss vereinfacht werden

Die hessischen Unternehmen nutzen das Instrument der Kurzarbeit, um die gut ausgebildeten Mitarbeiter auch in der Krise halten zu können. Für mehr als 38.500 Personen wurde im Februar Kurzarbeit angemeldet. Die Unternehmen befürworten die geschaffene Möglichkeit, ihre Kurzarbeiter durch Weiterbildung fördern zu können.

Jedoch erweist sich dieses Instrument in der Praxis als zu bürokratisch, so dass es in nur sehr geringem Umfang in Anspruch genommen wird. Deshalb muss alles unternommen werden, um die Abwicklung einfacher zu gestalten. Dadurch werden mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter für die Zeit nach der Krise fit machen und die hessische Wirtschaft kann gestärkt aus der Krise hervorgehen.



eingestellt am 01.04.2009