Erhöhung der Zuschüsse für Einstiegsqualifizierungen auf 212 Euro Seite drucken  
   
 


Seit dem 1. August 2008 können Arbeitgeber für angebotene Einstiegsqualifizierungen (EQ) einen monatlichen Zuschuss zur Vergütung in Höhe von bis zu 212 Euro (bisher: 192 Euro) erhalten. Hinzu kommt ein pauschalierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden in Höhe von 106 Euro monatlich (bisher: 96 Euro).

Rechtsgrundlage für die Erhöhung des EQ-Zuschusses auf bis zu 212 Euro monatlich ist das siebte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Art. 1 § 224 Abs. 6). Dieses Änderungsgesetz kann HIER in einer Leseversion abgerufen werden.

In dieser DATEI finden Sie die Berechnung der Bundesagentur für Arbeit zur Ermittlung des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab 1. August 2008. Eine Neuberechnung war aufgrund des höheren EQ-Zuschusses erforderlich.

Alle EQ-relevanten Dokumente (z. B. FAQs für Unternehmen, Merkblatt für Betriebe, Flyer für EQ) unter http://www.dihk.de/pakt
 

EQ-Vertrag

 

eingestellt am 07.04.10 (tb)