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Im Bereich des Handels gibt es eine Reihe geschäftlicher (Sonder-)Aktionen, bei denen eine ganze Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachtet werden müssen. Hierzu gehören zum Beispiel der Sonntagsverkauf, die Beteiligung an Märkten, Messen und Ausstellungen sowie Versteigerungen.
Organisatoren aus dem Kreise unserer Mitglieder, die zu solchen Anlässen Fragen haben, beraten wir gern und individuell – damit die Sonderaktion kein Ärgernis wird, sondern ein voller Erfolg.
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