Sachverständigenbestellung

Personen, die eine öffentliche Bestellung und Vereidigung auf den Gebieten der Wirtschaft anstreben, können einen Antrag bei der IHK stellen
Die IHK Fulda ist wie die anderen Industrie- und Handelskammern gemäß § 36 GewO und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig.
Personen, die eine öffentliche Bestellung und Vereidigung auf den Gebieten der Wirtschaft anstreben, können ihren Antrag für ein bestimmtes Sachgebiet bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen. Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist, dass für dieses Sachgebiet ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen.

Sie sind darauf zu vereidigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Bei Antragstellern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger überprüfen die Bestellungskörperschaften die persönlichen Voraussetzungen und die fachliche Kompetenz der Bewerber. Zur Unterstützung der fachlichen Überprüfung hat das Institut für Sachverständigenwesen e.V., Hohenzollernring 85-87, 50672 Köln, für über fünfzig Sachgebiete "Fachliche Bestellungsvoraussetzungen" veröffentlicht.Träger des Vereins sind über 300 Mitglieder, darunter auch die Industrie- und Handelskammern. Die Bestellungsvoraussetzungen können auch bei der IHK Fulda angefordert werden.